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Anwalt Kündigungsschutzklage München

Anwalt für Kündigungsschutzklage in München: Dr. Nils Bronhofer

Beratungsgespräch mit Herrn Dr. Bronhofer.
Beratungsgespräch mit Herrn Dr. Bronhofer.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Anzeige Bronhofer Rodenstock Westermann & Partner Rechtsanwälte mbB (Mehr Infos)
Donnerstag, 4. Mai 2023 16:35

Eine unerwartete Kündigung kann für Arbeitnehmer eine äußerst belastende Situation darstellen. Zum Glück bietet das deutsche Arbeitsrecht Möglichkeiten, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr zu setzen. Eine Kündigungsschutzklage kann in vielen Fällen dazu führen, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung oder andere Leistungen vom Arbeitgeber erhält. Als erfahrener Anwalt für Kündigungsschutzklage in München hat sich Dr. Nils Bronhofer auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert.

Dr. Nils Bronhofer ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und hat in dieser Zeit Tausende von Kündigungsschutzklagen erfolgreich bearbeitet. Seine langjährige Erfahrung und sein tiefes Verständnis der Materie machen ihn zu einem der führenden Experten auf diesem Gebiet in der Wirtschaftsmetropole München.
 
Als Fachannwalt für Arbeitsrecht prüft Dr. Bronhofer zunächst sorgfältig die Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung. Basierend auf dieser Analyse berät er seine Mandanten eingehend zu den möglichen nächsten Schritten und entwickelt gemeinsam mit ihnen eine zielführende Strategie. Dabei nutzt er seinen umfangreichen Erfahrungsschatz, um die bestmöglichen Verhandlungsergebnisse für seine Klienten zu erzielen.
 
Dr. Bronhofer kann auf mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts zurückgreifen. In dieser Zeit hat er Tausende von Kündigungsschutzklagen betreut und dabei ein tiefes Verständnis für die Mechanismen und Besonderheiten dieses Rechtsgebiets entwickelt. Er weiß genau, worauf es in Verhandlungen mit Arbeitgebern ankommt und wie er die Interessen seiner Mandanten bestmöglich vertreten kann.

Diese hohe Spezialisierung spiegelt sich auch in den Ergebnissen wider, die Dr. Bronhofer für seine Mandanten erzielt. Regelmäßig gelingt es ihm, für seine Klienten Abfindungen, Freistellungen, Weiterbildungen oder andere Leistungen zu vereinbaren – selbst wenn das Arbeitsverhältnis am Ende beendet werden muss. Viele seiner Mandanten zeigen sich trotz des Arbeitsplatzverlusts hoch zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis.

Zufriedene Mandanten und hervorragende Bewertungen

Dr. Bronhofers Expertise und Erfolge spiegeln sich auch in den zahlreichen zufriedenen Mandanten wider, die er im Laufe der Jahre betreuen konnte. Auf Plattformen wie anwalt.de hat er eine Bewertung von 5,0 von 5,0 Sternen bei über 390 Bewertungen erhalten – ein Beleg für die Qualität seiner Arbeit und die Zufriedenheit seiner Klienten.
 
Darüber hinaus wurde Dr. Bronhofer in den vergangenen Jahren mehrfach als Top-Anwalt für Arbeitsrecht ausgezeichnet, unter anderem von FOCUS, „Best Lawyers“ und „Handelsblatt“. Diese Auszeichnungen unterstreichen seine herausragende Stellung in der Branche.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Doch was ist eine Kündigungsschutzklage überhaupt? Hierbei handelt es sich um ein juristisches Instrument, mit dem Arbeitnehmer gegen eine ausgesprochene Kündigung vorgehen können. Dabei wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch das zuständige Arbeitsgericht überprüft.
 
Grundsätzlich muss jede schriftliche Kündigung, die einem Arbeitnehmer zugestellt wird, innerhalb einer Frist von 3dreiWochen durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage einer richterlichen Prüfung unterzogen werden. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Kündigung erlangt oder hätte erlangen können.
 
Damit eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg haben kann, müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
 
  • Das Arbeitsverhältnis muss bei Zugang der Kündigung mindestens sechs Monate bestanden haben.
  • Im Betrieb des Arbeitgebers müssen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein, deren wöchentliche Arbeitszeit jeweils mehr als 30 Stunden beträgt.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgt sein.
 
Sind diese Voraussetzungen gegeben, empfiehlt sich in der Regel die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
 
Nachdem die Kündigungsschutzklage fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wurde, prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung anhand klarer gesetzlicher Vorgaben. Dabei untersuchen Richter, ob ein vom Gesetz vorgesehener Kündigungsgrund vorliegt und die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

In den meisten Fällen kommt es im Laufe des Verfahrens zu Vergleichsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei geht es häufig um den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, die Zahlung einer Abfindung, die Vereinbarung von Zusatzleistungen wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder die Übernahme von Weiterbildungskosten.
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Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Dr. Bronhofer bei der Arbeit.
Dr. Bronhofer bei der Arbeit.
Eine Kündigungsschutzklage kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Grundsätzlich empfiehlt sie sich immer dann, wenn der Arbeitnehmer noch keine anderweitigen Verpflichtungen eingegangen ist und die Voraussetzungen für eine Klage erfüllt sind.
 
Oft führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage dazu, dass der Arbeitgeber zu Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestmöglichen Bedingungen für den Arbeitnehmer bereit ist. Dabei kann ein Anwalt für Arbeitsrecht wie Dr. Bronhofer aus München für seine Mandanten die Zahlung einer Abfindung, die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und die Übernahme von Weiterbildungskosten aushandeln.
 
Ein weiteres mögliches Ergebnis einer Kündigungsschutzklage bildet die Vereinbarung einer verlängerten Kündigungsfrist. Dadurch erhalten Arbeitnehmer mehr Zeit, sich beruflich neu zu orientieren und sich auf Jobportalen als noch beschäftigt zu präsentieren. Dies verbessert seine Verhandlungsposition bei Gesprächen mit potenziellen neuen Arbeitgebern erheblich.
 
Nur in seltenen Fällen führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage dazu, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortgeführt wird. Meist einigen sich die Parteien stattdessen auf einen Vergleich, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, aber dem Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen wie eine Abfindung oder Freistellung zusichert.

Häufig gestellte Fragen zu Kündigungsschutzklagen

Wer die Absicht einer Kündigungsschutzklage verfolgt, dürfte sich die ein oder andere Frage stellen. Zum Beispiel:
 
  • Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?
    Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser bildet sich in der Regel aus dem dreifachen Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers.

    Die entstehenden Kosten werden in der Regel von einer Berufsrechtsschutzversicherung übernommen. Für den Arbeitnehmer selbst fallen somit in der Regel keine Kosten an - unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird.
 
  • Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
    Die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens lässt sich pauschal schwer vorhersagen, da sie von vielen Faktoren abhängt. In der Regel ist jedoch mit einer Verfahrensdauer von 3 bis 6 Monaten zu rechnen.

    Oft kommt es im Laufe des Verfahrens zu Vergleichsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese können den Prozess beschleunigen, da dann kein vollständiges Gerichtsverfahren mehr durchgeführt werden muss.
 
  • Kann man mit einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erreichen?
    Ja, in den meisten Fällen führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage dazu, dass der Arbeitgeber zu Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestmöglichen Bedingungen für den Arbeitnehmer bereit ist. Dabei kann ein Anwalt für Kündigungsschutzklage wie Dr. Bronhofer aus München oft die Zahlung einer Abfindung und weitere Entschädigungen für seinen Mandanten aushandeln.

    Nur in seltenen Fällen kommt es tatsächlich dazu, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigungsschutzklage fortgeführt wird. Meistens einigen sich die Parteien auf einen Vergleich, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, aber dem Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen wie eine Abfindung zusichert.

Kündigungsschutzklage: Mit Anwalt Dr. Bronhofer aus München zum bestmöglichen Ergebnis

Als erfahrener Anwalt für Kündigungsschutzklage in München holt Dr. Nils Bronhofer für seine Mandanten das Bestmögliche heraus. Durch seine langjährige Expertise im Arbeitsrecht, sein tiefes Verständnis der Branche und sein hohes Verhandlungsgeschick gelingt es ihm regelmäßig, für seine Klienten hervorragende Ergebnisse zu erzielen.
 
Ob es um die Zahlung einer Abfindung, die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses oder die Vereinbarung einer verlängerten Kündigungsfrist geht – Dr. Bronhofer setzt sich mit Nachdruck für die Interessen seiner Mandanten ein. Kein Wunder also, dass er bei über 390 Bewertungen auf anwalt.de eine Bestnote von 5,0 Sternen erhalten hat und in den letzten Jahren mehrfach als Top-Anwalt für Arbeitsrecht ausgezeichnet wurde.
 
Wenn auch Sie also von einer Kündigung betroffen sind und Ihre Rechte wahren möchten, ist Dr. Nils Bronhofer der richtige Ansprechpartner für Sie. Kontaktieren Sie ihn noch heute, um gemeinsam das bestmögliche Ergebnis für Ihre Situation zu erzielen.
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