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Flugausfall Entschädigung

Ihr Flug wurde annulliert: Erfahren Sie hier Ihre Rechte und wie Sie Ihre Entschädigung erhalten

Entschädigung bei Flugausfall
Entschädigung bei Flugausfall
Planeclaim
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Mittwoch, 12. Juni 2024 10:52

Flugstreichungen sind für Reisende nicht nur ärgerlich, sondern können auch erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Glücklicherweise schützt die europäische Fluggastrechteverordnung Passagiere vor den Folgen von kurzfristigen Flugausfällen und Verspätungen. Erfahren Sie alles Wissenswerte über Ihre Ansprüche bei annullierten Flügen und wie Sie effizient Ihre rechtmäßige Entschädigung einfordern können.

Die Fluggastrechteverordnung: Ihr Schutzschild bei Flugstörungen

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 einen soliden Rechtsrahmen geschaffen, der Flugreisende vor den Unannehmlichkeiten von Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen schützt. Diese Gesetzgebung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU oder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden, unabhängig vom Abflugort.

Gemäß dieser Verordnung haben Sie als Passagier bei einer Flugstreichung die Wahl zwischen einer Erstattung des Ticketpreises oder einer kostenlosen Alternativbeförderung zum Reiseziel. Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, Verpflegung, Hotelübernachtung und Kommunikationsdienstleistungen von der Fluggesellschaft.

Geltungsbereich der Fluggastrechteverordnung

Die EG-Verordnung 261/2004 findet Anwendung auf:
 

  • Alle Flüge, die innerhalb der EU starten, unabhängig von der Fluggesellschaft
  • Flüge aus Nicht-EU-Ländern mit Landeort in der EU, sofern sie von einer europäischen Airline durchgeführt werden
  • Flüge aus der EU in Nicht-EU-Länder, unabhängig vom Hauptsitz der Fluggesellschaft


Zusätzlich zu den EU-Mitgliedstaaten gelten die Fluggastrechte auch in Island, Norwegen und der Schweiz.

Ihre Optionen bei einer Flugannullierung

Verspätete und Ausgefallene Flüge
Verspätete und Ausgefallene Flüge
Planeclaim

Wenn Ihre Fluggesellschaft einen Flug streicht, haben Sie als Passagier die Wahl zwischen zwei Hauptoptionen:
 

  1. Erstattung des Ticketpreises: Sie können eine vollständige Rückerstattung des ursprünglichen Ticketpreises für die stornierten Flugabschnitte verlangen. Falls Sie bereits einen Hin- oder Rückflug angetreten haben, steht Ihnen eine kostenlose Rückbeförderung zum Ausgangsort zu.
  2. Alternativbeförderung: Die Airline muss Ihnen eine alternative Beförderung zu Ihrem Reiseziel anbieten. Diese kann je nach Verfügbarkeit entweder auf einer anderen Strecke oder mit einer anderen Fluggesellschaft erfolgen. Die Kosten hierfür trägt die ursprüngliche Airline.


Unabhängig von Ihrer Wahl haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Verpflegung, Hotelübernachtung und Kommunikationsdienstleistungen während der Wartezeit am Flughafen.

Entschädigungszahlungen bei Flugannullierungen

Neben den oben genannten Optionen können Sie bei Flugstreichungen möglicherweise auch eine pauschale Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung richtet sich nach der Distanz Ihres Fluges:
 

  • Kurzstreckenflüge bis 1.500 km: 250 €
  • Mittelstreckenflüge von 1.500 bis 3.500 km: 400 €
  • Langstreckenflüge über 3.500 km: 600 €


Es ist wichtig zu beachten, dass die pauschalen Entschädigungsbeträge unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis gezahlt werden müssen. In manchen Fällen kann die Ausgleichszahlung also höher ausfallen als die Kosten für Ihren Flug.

Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch

Nicht jede Flugannullierung berechtigt Sie automatisch zu einer finanziellen Entschädigung. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
 

  1. Fristgerechte Benachrichtigung: Die Fluggesellschaft muss Sie über die Streichung mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert haben. Andernfalls haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
  2. Rechtzeitige Alternativbeförderung: Wenn Ihnen eine zumutbare alternative Beförderung angeboten wurde, die Ihr Reiseziel weniger als 4 Stunden später als den ursprünglichen Flug erreicht, besteht kein Entschädigungsanspruch.
  3. Verantwortlichkeit der Airline: Die Fluggesellschaft muss für die Annullierung verantwortlich sein. Bei sogenannten "außergewöhnlichen Umständen" wie extremen Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
  4. Frist für Entschädigungsanträge: Sie können Entschädigungsansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen.


Die spezifischen Bedingungen für einen Entschädigungsanspruch können je nach Einzelfall variieren. Daher ist es ratsam, Ihren konkreten Fall von Experten prüfen zu lassen.

Außergewöhnliche Umstände: Wann haben Sie keinen Entschädigungsanspruch?

In bestimmten Situationen sind Fluggesellschaften von der Verpflichtung zur Entschädigungszahlung befreit. Dies ist der Fall, wenn die Flugannullierung durch "außergewöhnliche Umstände" verursacht wurde, die sich der Kontrolle der Airline entzogen.

Zu diesen außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem:
 

  • Extreme Wetterbedingungen (Schneestürme, Gewitter etc.)
  • Sicherheitsrisiken und Terrorgefahr
  • Politische Unruhen und Streiks
  • Vogelschlag oder andere Wildtiereinwirkungen
  • Luftraumsperrungen aufgrund vulkanischer Aschewolken


Technische Defekte am Flugzeug, Streiks des Boden- und Flugpersonal oder Personalengpässe der Airline gelten hingegen nicht als außergewöhnliche Umstände und berechtigen Sie zur Entschädigung.

Die Beurteilung, ob eine Situation als "außergewöhnlicher Umstand" einzustufen ist, kann jedoch komplex sein. Viele Fluggesellschaften versuchen, diesen Rechtsbegriff zu weit auszulegen, um Entschädigungszahlungen zu umgehen. Hier ist es ratsam, eine unabhängige Prüfung durch Experten vornehmen zu lassen.

Entschädigungsverfahren: Kompliziert und langwierig

Obwohl die Fluggastrechteverordnung Ihnen klare Ansprüche auf Entschädigung bei Flugannullierungen einräumt, gestaltet sich die Durchsetzung dieser Rechte in der Praxis oft als äußerst mühsam. Viele Fluggesellschaften versuchen, durch bürokratische Hürden und komplizierte Formulare die Auszahlung von Entschädigungen zu verzögern oder gänzlich zu umgehen.

Einige gängige Taktiken der Airlines:
 

  • Verwendung komplizierter Online-Formulare mit irreführenden Fragen
  • Forderung einer Vielzahl an Dokumenten und Belegen
  • Bewusste Falschauslegung des Begriffs "außergewöhnliche Umstände"
  • Monatelange Bearbeitungszeiten und künstliche Verzögerungen
  • Vollständige Verweigerung der Entschädigungszahlung ohne Angabe von Gründen


In vielen Fällen müssen Fluggäste über Monate, wenn nicht sogar Jahre auf ihre rechtmäßige Entschädigung warten oder diese sogar gerichtlich einfordern. Ein äußerst frustrierender und zeitaufwändiger Prozess.

Planeclaim: Ihr Weg zur zügigen Entschädigung

Planeclaim: Dein Sofort-Entschädiger bei Flugproblemen
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Planeclaim

Angesichts der Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber Airlines haben sich spezielle Dienstleister wie Planeclaim etabliert. Diese Unternehmen kaufen Ihre Forderung zu einem Pauschalpreis auf und übernehmen die gesamte Abwicklung und Korrespondenz mit der Fluggesellschaft für Sie.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Inkassounternehmen zahlt Planeclaim Ihnen Ihre Entschädigung bereits innerhalb weniger Tage aus, noch bevor der Anspruch bei der Airline eingereicht wurde. Sie erhalten Ihr Geld also blitzschnell und ohne lästige Wartezeiten.

Vorteile der Zusammenarbeit mit Planeclaim
 

  • Sofortige Auszahlung Ihrer Entschädigung: Sie erhalten Ihr Geld in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden auf Ihr Konto überwiesen.
  • Keine Wartezeiten: Anders als bei Inkassodiensten müssen Sie nicht monatelang auf Ihre Entschädigung warten.
  • Volle Service-Abwicklung: Planeclaim übernimmt den gesamten Schriftverkehr und die Korrespondenz mit der Airline für Sie.
  • Risikofreie Beauftragung: Die Spezialisten prüfen Ihren Fall kostenfrei und unterbreiten Ihnen anschließend ein unverbindliches Angebot.
  • Entschädigungen bis zu 3 Jahre rückwirkend: Auch ältere Fälle können ohne Probleme eingereicht werden.
  • Globale Reichweite: Der Service ist für Flüge ab bzw. nach jedem Land verfügbar, solange sie unter die EU-Verordnung 261/2004 fallen.


Mit dem kostenfreien Online-Entschädigungsrechner von Planeclaim können Sie blitzschnell prüfen, ob Sie Anspruch auf Ausgleichszahlung haben und die Höhe Ihrer möglichen Entschädigung abschätzen.

Der smarte Weg zur Flugentschädigung mit Planeclaim

Planeclaim hat sich auf die zügige und unkomplizierte Abwicklung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen und -ausfällen spezialisiert. Das Unternehmen bietet eine smarte Lösung, mit der Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung ohne Stress und Zeitverlust erhalten.

Wie der Service von Planeclaim funktioniert

 
  1. Kostenlose Online-Prüfung: Über den Entschädigungsrechner auf der Website können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Ihr Fall entschädigungsberechtigt ist.
  2. Übertragung des Anspruchs: Wenn Ihr Flug berechtigt ist, übertragen Sie ganz einfach Ihren Anspruch an Planeclaim.
  3. Sofortige Auszahlung: Unmittelbar nach der Übertragung erhalten Sie Ihre Entschädigung von bis zu 600 € pro Person auf Ihr Konto überwiesen.
  4. Planeclaim übernimmt die Korrespondenz: Von nun an kümmert sich Planeclaim um die gesamte Abwicklung gegenüber der Airline.
  5. Risikofreie Beauftragung: Kostenfreie Anspruchsprüfung und anschließendes unverbindliches Angebot zu Aufkauf.


Mit diesem Service sparen Sie sich lästige Korrespondenzen und Wartezeiten und erhalten Ihr Geld deutlich schneller als auf dem herkömmlichen Rechtsweg. Planeclaim übernimmt sämtliche Mühen und Risiken für Sie.

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