Anzeige
in Kooperation mit
Kündigung erhalten, was tun?

Kündigung erhalten, was tun? Wie Sie Fehler vermeiden und Ihre Rechte durchsetzen

GettyImages-1497147145 (1)
Verantwortlich für den Inhalt dieser Anzeige Legalpaca GmbH (Mehr Infos)
Dienstag, 15. Oktober 2024 15:42

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die meisten Arbeitnehmer erstmal ein Schock - und schafft eine extrem belastende Situation. Wenn plötzlich die sicher geglaubte Einnahmequelle wegbricht, fehlt nicht nur früher oder später Geld, sondern es kann auch eine hohe psychische Belastung entstehen. Gleichzeitig gilt es aber, schnell zu entscheiden und zu handeln.

Denn einerseits wissen viele, dass sie in einer solchen Situation Anspruch auf eine Abfindung haben können – oft sogar hohe fünf- oder sechsstellige Summen. Andererseits müssen diese Ansprüche innerhalb kürzester Zeit geltend gemacht werden, bevor sie verfallen. Hinzu kommt, dass die Ermittlung der fairen Abfindungshöhe sowie deren Durchsetzung gegenüber dem Arbeitgeber Erfahrung und Verhandlungsgeschick erfordern. Ohne rechtlichen Beistand laufen Arbeitnehmer Gefahr, in den Verhandlungen mit den Anwälten der Arbeitgeberseite Fehler zu machen.

Und das kann schnell teuer werden. Wenn man beispielsweise die Nichtigkeit einer Kündigung aus formalen Gründen übersieht, kann man einige Monate Lohn/Gehalt verlieren. Wer die Argumente für eine rechtliche Unwirksamkeit der Kündigung nicht erkennt, hat beim Abfindungspoker schlechte Karten. Und natürlich darf man die “sonstigen” Ansprüche, die einem als Arbeitnehmer zusätzlich zur Abfindung zustehen, nicht vergessen. Zum Beispiel Urlaub, Überstunden, variable Vergütungen (Boni, Provisionen, Incentive Plans, Anteile). Schließlich sollte man vor allem bei hohen Abfindungen auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen. Entscheidend ist schließlich, was nach Steuern übrig bleibt.

In vielen Fällen ist es also ratsam, sich einen Anwalt zu suchen und zumindest mal eine Erstberatung durchzuführen. Vor allem, weil auf Arbeitgeberseite fast immer erfahrene, juristisch geschulte Menschen verhandeln.

Fünf Schritte, die Sie nach Erhalt einer Kündigung unternehmen sollten

Sobald Sie eine Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Folgende fünf Maßnahmen sollten Sie in jedem Fall ergreifen:


1.   Kündigung prüfen
Bereits beim Kündigungsschreiben passieren arbeitgeberseitig viele Fehler. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen nachweislich im Original zugegangen ist. Zugang bedeutet: Als papierhafter Brief, unterschrieben “mit echter Tinte”.  Wer hier Fehler übersieht, kann einige Monate Lohn/Gehalt verlieren. Denn auch wenn eine Kündigung inhaltlich gerechtfertigt sein sollte, ist der Zugang für den Beginn des Fristenlaufs der Kündigung extrem wichtig. Noch wichtiger ist, dass nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Logischerweise ist das bei Zustellung mit normalem Brief nie möglich. Deswegen nutzen viele Boten oder Einschreiben. Aber selbst beim Einschreiben gelten hohe Anforderungen. Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat erst vor wenigen Monaten entschieden, dass beim Einschreiben der Einlieferungsbeleg und Sendestatus nicht als Beweis  für die Zustellung ausreichen. Ohne den sog. “Auslieferungsbeleg” der Post ist die Kündigung also im Zweifel - nie zugegangen! Und wer fordert den schon an?

Schließlich muss die Unterschrift auch von einer oder mehreren vertretungsberechtigten Personen stammen. Auch da geht viel schief, aber das kann Ihr Anwalt (z.B. anhand eines aktuellen Handelsregisterauszugs) schnell überprüfen. Und Ihnen dann raten, wie man mit eventuellen Fehlern taktisch am besten umgeht.

2.   Nichts unterschreiben
Sie müssen nichts unterschreiben. Sie sollten auch nichts unterschreiben. Manchmal verlangt Ihr Arbeitgeber, dass Sie den Empfang der Kündigung quittieren - oder gleich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Tun Sie das nicht. Mit dem Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis und Sie haben keine Ansprüche mehr. Außerdem bekommen Sie weniger Arbeitslosengeld und können nicht mehr erfolgreich gegen die Kündigung klagen.

3.   “Arbeitssuchend” melden
Melden Sie sich arbeitssuchend und arbeitslos. Wenn Sie gekündigt wurden, melden Sie sich am besten gleich am nächsten Tag arbeitssuchend, sonst kann es Nachteile geben. Spätestens am ersten Tag ohne Arbeit müssen Sie sich außerdem noch “arbeitslos” melden.

4.   Frist notieren und Anwalt suchen
Wer sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung gerichtlich wehren will, hat dafür eine Frist von genau drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Die Frist ist “hart” und gilt für jede Art von Kündigung (ordentliche, fristlose oder Änderungskündigung). Notieren Sie deswegen genau das Datum des Zugangs und sprechen Sie sofort mit einem Anwalt. Zumindest eine Erstberatung sollten Sie in jedem Fall durchführen, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt. Wie oben dargestellt, riskieren Sie sonst, viel Geld zu verlieren.

5.   Eventuell: Vorsorglich Klage einlegen
Dieser Schritt hängt natürlich vom Ausgang Ihres Erstberatungsgesprächs mit einem Anwalt ab. Aber in vielen Fällen kann es sinnvoll sein, vorsorglich zur Fristwahrung eine Kündigungsschutzklage einlegen zu lassen. Das ermöglicht Ihnen, die weiteren Verhandlungen entspannt und ohne Termindruck zu führen. Denn jetzt haben sie keine 3-Wochen-Frist mehr im Nacken. Außerdem drehen Sie dadurch den Spieß um und üben Druck auf die Arbeitgeberseite aus. Für den Arbeitgeber kommt durch die Klageerhebung noch mindestens ein weiteres Problem hinzu: Arbeitsschutz-Prozesse dauern oft Monate. Wenn der Arbeitgeber den Prozess verliert, muss er im Regelfall für die Zeit des Prozesses Lohn/Gehalt nachzahlen. Wenn der Arbeitgeber es also vor Gericht "darauf ankommen” lässt, riskiert er für jeden Monat, in dem das Verfahren läuft, das volle Gehalt zahlen zu müssen, ohne dafür eine Arbeitsleistung zu bekommen (das “Verzugslohnrisiko”). Nach Erheben der Kündigungsschutzklage tickt die Uhr also zu seinen Lasten. Das ist in der Regel Grund genug, sich auf eine faire Abfindung zu einigen. Diese ist für den Arbeitgeber dann quasi der Preis für eine rechtssichere, schnelle und kostenseitig kalkulierbare Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Der Vollständigkeit halber folgender Hinweis: Durch die Klageerhebung entstehen Ihnen Kosten, denn der Anwalt kann für die Klageeinreichung bereits eine Rechnung schreiben. Fragen Sie Ihren Anwalt, wie viel das ist. Denn auch wenn sie gewinnen, zahlen Sie Ihren Anwalt selber. In vielen Fällen wird sich das auf Grund einer (deutlich) höheren Abfindung trotzdem rechnen. Aber das sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen und dann selber entscheiden. Denn theoretisch könnten Sie sich diese Kosten auch sparen und die Klage einfach selber machen. Vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz kann man als Arbeitnehmer auch selbst auftreten. Im Normalfall ist davon allerdings abzuraten (sofern sie nicht nebenbei Jura studieren).
 
Es gibt noch eine Reihe von weiteren Themen, an die Sie denken können, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben (wie z.B. Zwischenzeugnis, die Klärung offener Themen wie Resturlaub, die Dokumentation ihrer Ansprüche, usw.), zu denen Sie Sie hier mehr Informationen finden.

Wie hoch ist die übliche Abfindung bei Kündigung?

Das kommt drauf an. Zunächst mal haben nur wenige Arbeitnehmer bei Kündigung durch den Arbeitgeber einen eindeutigen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung (bei Kündigung durch den Arbeitgeber). Dennoch wird ganz oft eine Abfindung gezahlt, z.B. um lange Gerichtsverfahren und das oben dargestellte Verzugslohnrisiko zu vermeiden. Dementsprechend gibt es auch für die Höhe der Abfindung nur in Ausnahmefällen eine klare gesetzliche Regelung. Man orientiert sich für die Höhe der Abfindung aber meist an der folgenden "Faustformel":
 
Abfindung = "Faktor" x Monatsgehälter x Beschäftigungsjahre
 
Dabei liegt der "Faktor" zwischen 0,5 und 1,5 (in seltenen Fällen auch mal höher). Für die Höhe des “Faktors” sind folgende Kriterien relevant:

●     Wirksamkeit der Kündigung: Je “wackeliger” die Kündigung, desto höher die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und die Höhe des Faktors. Ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen rechtlich unangreifbar, z.B. bei Kündigung in der Probezeit, gibt es normalerweise auch keine Abfindung.
●     Sonderkündigungsschutz: Wenn besonderer Kündigungsschutz des Arbeitnehmers greift (z.B. als Betriebsrat, Schwangere, Schwerbehinderter), erhöht das den Faktor - dann wird es für den Arbeitgeber “teuer”
●     Region: Nicht nur beim Gehalt, sondern auch beim Faktor gibt es große regionale Unterschiede. In Hamburg, Frankfurt und München sind die Chancen auf eine hohe Abfindung unter sonst gleichen Bedingungen am besten.
●     Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers: Je älter man ist und je länger man “dabei” war, desto höher kann auch mal der Faktor ausfallen
 
Beispiel: Einer Mitarbeiterin wird nach zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, weil ihr neuer Chef mit ihrer Arbeitsleistung unzufrieden ist. Ihr Gesamtgehalt betrug im letzten Jahr der Beschäftigung 6400 € (inkl. Bonus, Jobticket und weiterer Benefits). Ihr Anwalt legt zur Fristwahrung vorsorglich Klage gegen die Kündigung ein und verhandelt mit dem Arbeitgeber. Dabei stellt sich heraus, dass die Kündigung auf ganz wackeligen Füßen steht, denn es gab vor der Kündigung weder Feedback noch eine Abmahnung. Dem Anwalt gelingt es deswegen, einen Faktor von 1,2 herauszuverhandeln. Dadurch erhält die Arbeitnehmerin eine Abfindung von 92.160 EUR (1,2 × 12 × 6400). Mit den noch offenen Urlaubstagen und Provisionen erhält sie also über 100.000 EUR.

Übrigens: Mit einem kostenfreien Online-Abfindungsrechner können Sie eine erste Indikation für die Höhe einer möglichen Abfindung berechnen.

Steuern und Abgaben auf die Abfindung

Vor allem dann, wenn es um sechsstellige Abfindung geht, sollte man die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig berücksichtigen, um Steuerfallen zu vermeiden. Und zwar bevor ein Aufhebungsvertrag oder eine Einigung vor Gericht abgeschlossen wird. Zwar muss man als Arbeitnehmer eine Abfindung grundsätzlich voll versteuern. Und die Möglichkeiten, als Arbeitnehmer in Deutschland Steuer zu sparen, sind sehr begrenzt. Es gibt aber immer welche. Natürlich muss man aufpassen, ob die wirklich passen und am Ende nach Steuern ein besseres Ergebnis rauskommt als ohne. Aber das sollte man unbedingt mit einem steuerlich versierten Rechtsanwalt oder Steuerberater kleinteilig durchrechnen.

AbfindungsHero: Ihr Lotse durch den Kündigungsdschungel

Aber wie finden Sie den richtigen Anwalt für Ihren Fall?
Genau hier setzt AbfindungsHero an: Das Berliner Startup will Arbeitnehmern, die ihren Job verloren haben, schnellen, einfachen und digitalen Zugang zu kompetenten Arbeitsrechtsanwälten geben. Der Schwerpunkt der Partneranwälte ist “Arbeitsrecht für Arbeitnehmer”. Viele Partneranwälte bieten über AbfindungsHero Nutzern auch kostenlose Erstberatung innerhalb von 1-2 Tagen an. So können Arbeitnehmer schnell und unkompliziert klären, welche Optionen ihnen nach einer Kündigung offenstehen und wie sie ihre Rechte am besten durchsetzen. Nach Wahl telefonisch oder als Video Call.
 
Außerdem finden Arbeitnehmer auf abfindungshero.de ein umfangreiches Informationsangebot rund um arbeitsrechtliche Themen. Neben Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag gibt es Ratgeber, Abfindungs- und Steuerrechner und zahlreiche weitere Tools und Themen. Und eine Vielzahl von Artikeln, News und Blogbeiträgen. Alle mit dem Ziel, dem Leser schwierige Entscheidungen zu komplexen rechtlichen Themen so einfach wie möglich zu machen.
Jetzt rechtliche Hilfe bei Kündigung bekommen
Verantwortlich für den Inhalt dieser Anzeige